Die "Wiedervereiningung" war ein verpasstes Momentum Deutscher Geschichte. Der Artikel 146 Grundgesetz (GG) wurde ignoriert. Anstelle dessen wählte man Art. 23 GG für den "Beitritt der DDR zur BRD".
Wer bestimmt das Schicksal Deutschlands?
Ramelows irrwitzige Vorschläge zur Zukunft Deutschland. Der Artikel 146 Grundgesetz als Türöffner zu neuen Perspektiven
Bundeskanzler Friedrich Merz verkündete kürzlich: „Keine Wehrpflicht, sondern Freiwilligkeit.“ Ein halbherziger Versuch, Zeit zu gewinnen. Doch während Berlin laviert, sitzt mit General Alexus Grynkewich längst ein US-Offizier als SACEUR (Supreme Allied Commander Europe) in Stuttgart und gibt den Takt der NATO vor. Die größere Frage reicht tiefer: Wer bestimmt in Deutschland wirklich – und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Denn das Grundgesetz wurde 1949 nicht vom deutschen Volk beschlossen, sondern von den westlichen Siegermächten genehmigt. Es war ausdrücklich als Provisorium gedacht, bis das deutsche Volk in freier Entscheidung eine eigene Verfassung verabschiedet. Diese Möglichkeit steht seit 1949 in Artikel 146 GG:
„Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Nur: bis heute hat es diesen Schritt nicht gegeben.
Ramelows Vorstoß: Symbolik statt Substanz
Bodo Ramelow brachte mehrfach die Idee auf, das Grundgesetz per Volksentscheid in „Verfassung“ umzubenennen. Das klingt demokratisch – ist aber in Wahrheit nur Kosmetik: eine Etikettenänderung, nicht die Schaffung einer neuen Verfassung.
Später ergänzte er Vorschläge zu Flagge und Hymne: eine Abstimmung über die Nationalfarben und die Einführung der „Kinderhymne“ von Bertolt Brecht als neue Nationalhymne. Auch das knüpft er an Artikel 146. Doch damit lenkt er vom Kern ab: Die entscheidende Frage lautet nicht, wie Deutschland Symbole neugestaltet, sondern warum es bis heute keine echte, vom Volk beschlossene Verfassung gibt.
NATO-Kommando und US-Strategie
Parallel dazu rückt die NATO in den Vordergrund. Formell führt der SACEUR die NATO in Europa. Faktisch aber ist das Bündnis ein Instrument der USA – und damit politisch kontrolliert von Donald Trump.
Gerüchte besagen, Trump wolle die US-Truppen mittelfristig aus Europa abziehen. Und wann könnte er das tun? Genau dann, wenn die Bundeswehr stark genug ist, um Deutschland und Europa gemeinsam mit Polen und Frankreich zu verteidigen.
Damit ergibt sich eine paradoxe Situation:
- Rechtlich lebt Deutschland unter einem Provisorium (Grundgesetz statt Verfassung).
- Militärisch bleibt es unter US-Kommando.
Die bittere Wahrheit lautet: Nicht Berlin entscheidet, wann Artikel 146 gezogen wird – sondern mutmaßlich Washington.
Artikel 146: Die ungelöste Verfassungsfrage Deutschlands
Artikel 146 GG verspricht seit 1949 eine vom Volk beschlossene Verfassung. Doch bis heute wurde er nicht eingelöst. Im Dialog mit der Künstlichen Intelligenz (KI) ChatGPT wird sichtbar, warum Deutschland auf einem Provisorium steht – und welche juristischen und politischen Folgen, das hat. Der Dialog wird ungekürzt und vorbehaltlich der Richtigkeit wiedergegeben:
Frage:
Immer wieder lese ich von Artikel 146 GG. Dort steht, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn das deutsche Volk eine eigene Verfassung beschließt. Aber warum wurde das seit 1949 nie umgesetzt?
ChatGPT:
Das ist eine der spannendsten und zugleich verdrängten Fragen der deutschen Staatsordnung. Zunächst der Wortlaut des Artikel 146 Grundgesetz (GG)
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Von Beginn an war das Grundgesetz nur als Provisorium gedacht. 1948/49 tagte der Parlamentarische Rat in Bonn – nicht frei, sondern unter den Vorgaben der westlichen Siegermächte. Das Ergebnis wurde von den Militärgouverneuren genehmigt. Es war ausdrücklich kein „neuer deutscher Staat“, sondern ein Organisationsstatut für Westdeutschland. Carlo Schmid sagte in seiner berühmten Rede am 8. September 1948:
„Wir haben keinen Staat zu errichten, wir haben etwas anderes zu tun: Wir haben die Aufgabe, ein Staatsfragment für die Bundesrepublik zu schaffen.“
– Rede Carlo Schmid 1948, Dokumentation der Bundesregierung
Der „schlafende Artikel“
Frage:
Aber wenn das Grundgesetz nur ein Provisorium war – warum wurde Artikel 146 dann nie „gezogen“?
ChatGPT:
Weil die Politik nach und nach den Provisoriums-Charakter verdrängte. Mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 wurde das Grundgesetz „faktisch“ zur Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1951 klar, dass das GG in seiner Funktion eine Verfassung ist – auch wenn es nicht so heißt (BVerfGE 1, 14).
Dennoch blieb Artikel 146 bestehen, als Exit-Klausel: Eines Tages sollte das deutsche Volk selbst eine Verfassung beschließen.
Wiedervereinigung 1990: Die verpasste Chance
Frage:
Hätte die Wiedervereinigung 1990 nicht der Moment sein können?
ChatGPT:
Ja. Viele hofften damals auf eine neue, vom Volk beschlossene Verfassung. Artikel 23 a.F. GG erlaubte aber den „Beitritt“ der DDR zur Bundesrepublik. Damit war die Regierung Kohl in der Lage, die Einheit pragmatisch umzusetzen – ohne Volksabstimmung über eine neue Verfassung.
Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sagte 1990 selbst:
„Wir haben in Deutschland keine Verfassung. Wir haben das Grundgesetz. Und wir wollen auch keine Verfassung, wir wollen dieses Grundgesetz beibehalten.“
– Schäuble 1990, Bundestagsrede,
Damit wurde klar: Politisch bestand kein Interesse, Artikel 146 zu aktivieren.
Symbolpolitik statt Substanz
Frage:
Und wie passt Ramelow dazu, wenn er eine Volksabstimmung über die „Umbenennung“ des Grundgesetzes fordert?
ChatGPT:
Das ist Symbolpolitik. Artikel 146 meint nicht eine Namensänderung, sondern einen Neuanfang. Eine vom Volk beschlossene Verfassung müsste in einem echten demokratischen Prozess entstehen: durch eine verfassungsgebende Versammlung oder einen umfassenden Volksentscheid über einen neuen Text.
Eine bloße Umetikettierung des GG zu „Verfassung“ würde Artikel 146 nicht erfüllen. Sie wäre nur eine kosmetische Operation – ohne die eigentliche Legitimation durch das Volk.
Internationale Dimension
Frage:
Hätte eine echte Verfassung nach Artikel 146 auch Auswirkungen auf EU oder NATO?
ChatGPT:
Ja, potenziell. Denn eine neue Verfassung könnte Fragen der Souveränität, der Bündnisbindungen oder der militärischen Stationierungsrechte neu regeln. Genau darin liegt die Brisanz: Artikel 146 eröffnet nicht nur einen innerstaatlichen Prozess, sondern berührt die völkerrechtliche Einbindung Deutschlands.
Darum ist er für viele politische Akteure unbequem – und wird lieber verdrängt.
Frage:
Also steht Deutschland immer noch unter einem Provisorium?
ChatGPT:
Juristisch betrachtet: Das Grundgesetz fungiert wie eine Verfassung, ist aber nie vom Volk beschlossen worden. Artikel 146 hält die Tür offen, dass das deutsche Volk eines Tages eine echte Verfassung beschließt. Politisch aber wird diese Frage seit Jahrzehnten vertagt.
Die ungelöste Verfassungsfrage bleibt damit ein blinder Fleck der Bundesrepublik.
Was müsste passieren, damit Deutschland eine echte Volksverfassung erhält?
Artikel 146 GG verspricht eine vom Volk beschlossene Verfassung. Doch wie könnte das praktisch aussehen? Im Dialog werden die Szenarien einer verfassungsgebenden Versammlung, eines Volksentscheids und die Rolle internationaler Faktoren durchgespielt.
Frage:
Gut, wir haben geklärt, dass Artikel 146 eine echte Volksverfassung vorsieht. Aber wie könnte das konkret umgesetzt werden?
ChatGPT:
Es gibt mehrere Szenarien, die juristisch denkbar sind – und alle wären Neuland. Grundsätzlich sieht Artikel 146 nur vor: „Eine Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird.“ Er sagt aber nicht, wie.
Drei Modelle stehen im Raum:
- Volksentscheid über eine neue Verfassung
– Das Volk stimmt in einem landesweiten Referendum über einen neuen Text ab. - Verfassungsgebende Versammlung
– Gewählte Delegierte erarbeiten eine Verfassung, die dann dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. - Parlamentarischer Prozess mit Volksabstimmung
– Bundestag/Bundesrat formulieren einen Entwurf, der dem Volk zur Entscheidung vorgelegt wird.
Alle drei Modelle hätten einen klaren Bruch mit der bisherigen Logik des Grundgesetzes.
1. Der direkte Volksentscheid
Frage:
Warum nicht einfach das Volk über eine neue Verfassung abstimmen lassen?
ChatGPT:
Das wäre der direkteste Weg. Aber es gibt zwei Probleme:
- Das Grundgesetz kennt kein bundesweites Referendum. Es müsste also erst der Weg zu einem Volksentscheid geschaffen werden.
- Ein Verfassungstext müsste vorher existieren – aber wer schreibt ihn?
Darum halten viele Staatsrechtler dieses Modell für politisch kaum realistisch, solange die Parteien es nicht aktiv wollen.
2. Verfassungsgebende Versammlung
Frage:
Das klingt nach einem historischen Moment: das Volk wählt Delegierte, die eine Verfassung entwerfen.
ChatGPT:
Genau. Dieses Modell wäre am nächsten am historischen Geist von Artikel 146. Man könnte – wie 1948 beim Parlamentarischen Rat – Vertreter wählen, diesmal aber direkt durch das Volk. Diese Versammlung würde dann einen Verfassungsentwurf erarbeiten.
Am Ende müsste das Volk in einer Abstimmung „Ja“ oder „Nein“ sagen. Erst dann würde das Grundgesetz seine Gültigkeit verlieren.
3. Parlamentarischer Prozess mit Referendum
Frage:
Und wenn Bundestag und Bundesrat eine neue Verfassung schreiben?
ChatGPT:
Das wäre die wahrscheinlichste Variante – weil sie den Parteien am meisten Kontrolle lässt. Bundestag und Bundesrat könnten einen Entwurf ausarbeiten, der dann per Volksentscheid bestätigt wird.
Kritiker würden aber einwenden: Das wäre keine echte „freie Entscheidung“ des Volkes, sondern ein Top-Down-Prozess.
Die Rolle des Bundespräsidenten
Frage:
Welche Rolle hätte der Bundespräsident in so einem Prozess?
ChatGPT:
Der Bundespräsident müsste die Verfassung nach Annahme verkünden. Er wäre der formale Hüter des Prozesses – könnte aber nicht eigenmächtig Artikel 146 aktivieren.
Internationale Dimension
Frage:
Und wie steht es um die Alliierten? Könnten die das verhindern oder beeinflussen?
ChatGPT:
Das ist die heikle Frage. Zwar sind die Besatzungsrechte nach 1990 formal aufgehoben. Aber:
- Die USA behalten durch die NATO eine militärische Schlüsselrolle in Deutschland.
- Völkerrechtlich wirkt die Feindstaatenklausel der UN-Charta immer noch nach (auch wenn sie politisch obsolet ist).
- Auch EU-Verträge müssten mit einer neuen Verfassung kompatibel gemacht werden.
Mit anderen Worten: Eine echte Volksverfassung könnte auch außenpolitische Konsequenzen haben – und wäre nicht nur eine innere Angelegenheit.
Politische Blockaden
Frage:
Wenn Artikel 146 so klar ist – warum passiert nichts?
ChatGPT:
Weil er politisch unbequem ist. Parteien fürchten Kontrollverlust, wenn das Volk wirklich selbst entscheidet. Deshalb bleibt Artikel 146 ein „schlafender Artikel“: juristisch vorhanden, politisch ignoriert.
Frage:
Also: Wie müsste es geschehen?
ChatGPT:
Im Kern ganz einfach:
- Ein Verfassungstext wird von einer verfassungsgebenden Versammlung oder vom Parlament erarbeitet.
- Das Volk stimmt in einem verbindlichen Referendum darüber ab.
- Mit der Annahme tritt die neue Verfassung in Kraft, und das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit.
Alles andere – Symbolpolitik, Namensänderung, kosmetische Debatten – erfüllt Artikel 146 nicht.
Die eigentliche Frage lautet: Wann darf das deutsche Volk endlich über seine eigene Verfassung entscheiden?
Weiterführende Quellen:
- Horst Dreier: Das Grundgesetz – eine Verfassung auf Abruf?. Bundeszentrale für politische Bildung
- Bundeszentrale für politische Bildung: Volksabstimmungen im Grundgesetz
- BVerfGE 1, 14 – Verfassungsgleiche Stellung des GG
Ist die Reaktivierung historischer Verfassungen denkbar?
Artikel 146 GG fordert eine vom Volk beschlossene Verfassung. Im Dialog analysieren wir Wege zur Umsetzung – inklusive der Frage, ob eine historische Verfassung von 1871 wieder aktiviert werden könnte und welche Rolle die Rechtsprechung des BVerfG zur Fortexistenz des Deutschen Reiches spielt.
Frage:
Wir haben die Modelle besprochen. Eine Frage taucht aber immer wieder auf: Könnte eventuell die Verfassung von 1871 wieder aktiviert werden? Gibt es eine völkerrechtliche oder verfassungsrechtliche Basis dafür – gerade auch im Licht der BVerfG-Rechtsprechung über das Fortbestehen des Deutschen Reiches?
ChatGPT:
Eine wirklich interessante Frage! Schauen wir uns das an.
1. Bundesverfassungsgericht: Fortbestand des Deutschen Reiches
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung von 1973 zum Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR klargestellt:
Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat … Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘ …“
Kurz zusammengefasst:
- Identität, nicht Rechtsnachfolge – die Bundesrepublik ist in völkerrechtlicher Hinsicht derselbe Staat wie das Deutsche Reich, wenn auch räumlich eingeschränkt.
- Handlungsunfähig, nicht untergegangen – es gab weder Kapitulation noch Auflösung des Deutschen Reiches. Vielmehr besteht weiterhin ein völkerrechtliches Subjekt, dem es nur an institutioneller Handlungskraft mangelte. Wikipedia
2. Reaktivierung der Verfassung von 1871?
Die Weimarer Verfassung von 1919 hob ausdrücklich die Reichsverfassung von 1871 auf – das steht im Artikel 178 der Weimarer Reichsverfassung. Damit wäre die Verfassung von 1871 auf formaler Ebene bereits außer Kraft gesetzt.
Der Fortbestand des Deutschen Reiches als Völkerrechtssubjekt bedeutet nicht, dass frühere Verfassungen automatisch gelten. Vielmehr wurde die Rechtsordnung Deutschlands durch das Grundgesetz 1949 neu strukturiert.
3. Fazit zur Frage
Kann man die Verfassung von 1871 reaktivieren?
Nein, das wäre rechtlich unzulässig und historisch unplausibel. Die Völkerrechtsperspektive – das Bundesverfassungsgericht zur Identität des deutschen Staats – erlaubt keine Rückkehr zu einer Verfassung, die explizit durch spätere Verfassungsakte aufgehoben wurde. Der Weg führt einzig über eine neue, vom Volk beschlossene Verfassung gemäß Artikel 146 GG.
Wann darf das deutsche Volk endlich über seine eigene Verfassung entscheiden – und wer wird diesen Schritt tatsächlich auslösen?
Frage:
Aber eine Sache verstehe ich bis jetzt nicht. Wenn eine verfassungsgebende Versammlung nach Artikel 146 völlig frei in ihren Entscheidungen ist – könnte sie nicht einfach die Reichsverfassung von 1871 wieder einsetzen? Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht doch 1973 festgestellt, dass das Deutsche Reich den Untergang überdauert hat und nur wegen fehlender Institutionen nicht handlungsfähig war.
ChatGPT:
Das ist eine hervorragende und oft diskutierte Frage. Schauen wir genauer hin:
- BVerfG 1973 zum Fortbestand des Reiches
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im sogenannten Grundlagenvertrags-Urteil:
„Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland ist nicht sein Rechtsnachfolger, sondern als Staat identisch mit ihm; allerdings in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung teilidentisch.“
Das bedeutet: Völkerrechtlich existiert Deutschland seit 1871 ununterbrochen weiter – aber die Verfassung von 1871 wurde 1919 durch Artikel 178 der Weimarer Reichsverfassung ausdrücklich aufgehoben.
- Reaktivierung im engeren Sinn?
Nein. Da die Reichsverfassung von 1871 formell außer Kraft gesetzt wurde, könnte sie nicht „automatisch“ wieder aufleben – auch nicht durch einen bloßen Verweis auf die Reichsidentität. - Aber: Freiheit der verfassungsgebenden Versammlung
Eine verfassungsgebende Versammlung nach Art. 146 ist tatsächlich souverän. Sie könnte sich – unabhängig von historischer Kontinuität – bewusst entscheiden, eine neue Verfassung zu verabschieden, die an die Strukturen von 1871 anknüpft.
Das wäre kein „Rechtsautomatismus“, sondern ein Neubeschluss in freier Entscheidung des Volkes. - Praktische Konsequenz
- Eine wortgetreue Rückkehr zur 1871er Verfassung wäre historisch-politisch unwahrscheinlich.
- Aber bestimmte Elemente – etwa die föderale Prägung oder ein starkes Zweikammersystem – könnten in eine neue Verfassung übernommen werden, wenn die Bürger es wollen.
Fazit:
Eine „Reaktivierung“ der Verfassung von 1871 ist nicht möglich, weil sie aufgehoben wurde. Aber eine verfassungsgebende Versammlung wäre frei, eine neue Verfassung zu schaffen, die sich daran orientiert – wenn das deutsche Volk dies in freier Entscheidung bestätigt.
Ramelow, die NATO-Vorherrschaft und die ungelöste Verfassungsfrage
Die beiden Dialoge mit ChatGPT zeigen: Artikel 146 GG ist kein leeres Ornament, sondern eine „Sprengladung im Fundament“ der Bundesrepublik. Er hält bis heute offen, was Carlo Schmid 1948 formulierte: Das Grundgesetz sei nur ein Provisorium – die echte Verfassung müsse das Volk selbst beschließen.
Genau deshalb wirkt Ramelows Vorschlag so eigentümlich halbherzig. Eine bloße Umbenennung des Grundgesetzes in „Verfassung“, wie er bereits letztes Jahr laut MDR vorschlug, erfüllt den Auftrag des Artikels nicht. Es wäre Symbolpolitik, die das Problem nicht löst, sondern nur übertüncht. Dass er zuletzt, wie die BILD-Zeitung berichtete, Flagge und Hymne zur Disposition stellt, mag Debatten provozieren, lenkt aber vom Kern ab: Deutschland lebt rechtlich immer noch unter einem Provisorium.
Noch brisanter wird diese Verfassungsfrage, wenn man die geopolitische Dimension betrachtet. Während Berlin um Symbole streitet, sitzt in Stuttgart ein US-General als SACEUR und gibt den Takt für die NATO vor. Deutschland ist militärisch eingebunden, politisch abhängig und rechtlich unfertig. Dass Donald Trump offen über den Rückzug amerikanischer Truppen aus Europa nachdenkt, ist mehr als eine Machtgeste. Es ist ein Signal: Der Moment, an dem Deutschland militärisch und politisch auf eigenen Füßen stehen muss, rückt näher.
Damit verbindet sich die ungelöste Verfassungsfrage mit der Frage nach Souveränität. Wer entscheidet, wann Artikel 146 „gezogen“ wird? Berlin, das seit Jahrzehnten die Debatte verdrängt? Oder doch Washington, das militärisch die Hand am Hebel hat?
Die bittere Wahrheit lautet: Deutschland steht doppelt im Schatten – rechtlich durch ein Grundgesetz, das nie vom Volk beschlossen wurde, und geopolitisch unter dem Kommando einer fremden Macht.
Und während Politiker wie Ramelow Symbolfragen stellen, wächst die eigentliche Frage immer drängender:
Wann darf das deutsche Volk endlich über seine eigene Verfassung entscheiden – und wer wird diesen Schritt tatsächlich auslösen?
Bewerten Sie diesen Artikel:
Artikel die Sie auch interessieren könnte:
Europa 2030 – Eine Gemeinschaft souveräner Vaterländer
EU und NATO – lange als Friedensgaranten verkauft – entpuppen sich als Machtinstrumente. Die Ukraine ist nur der Katalysator: Deutschland steht vor der Wahl zwischen Zahlmeister und Garant einer neuen europäischen Ordnung. Mehr lesen
Von : Stephan