Der Tod des Sokrates (v.l. n. r.:) Platon, abgewandt und in sich gekehrt; der Gefängniswärter, der soeben den Giftbecher gereicht hat; Sokrates im Zentrum, ruhig argumentierend mit erhobenem Zeigefinger und dem Schierlingsbecher in der Hand; Kriton, nahe bei Sokrates, von Zweifel und Trauer gezeichnet; weitere Schüler reagieren emotional auf die staatlich vollzogene Hinrichtung. Sokrates wurde zum Tode verurteilt, weil er die Götter der Polis infrage stellte und die Jugend durch kritisches Fragen zur eigenständigen Wahrheitssuche anhielt – Anklagepunkte, die das athenische Gericht als Gefahr für die bestehende Ordnung wertete.

Meinungsfreiheit bedeutet Staats- und Politikkritik

Ein Kommentar

„Wenn die Redefreiheit genommen wird, können wir stumm und still, wie Schafe zur Schlachtbank geführt werden.“ – George Washington (zugeschrieben)

Die Aushöhlung der Meinungsfreiheit läuft – nicht über eine Änderung von Artikel 5 Grundgesetz (GG), sondern über eine Vorfeldarchitektur aus Sanktions-, Prozess- und Anreizlogik. Der DSA verpflichtet Plattformen, Hinweise auf angeblich rechtswidrige Inhalte – insbesondere von Trusted Flaggers, die Hilfssheriffs der Moderne – priorisiert und ohne Verzögerung zu bearbeiten und Entscheidungen zu begründen. Elegant ist daran nur die Methode: Man muss Meinungen nicht verbieten. Man muss die Kosten der Meinungsfreiheit erhöhen und die Kosten des Löschens senken.

In Kombination mit dem hohen Sanktions- und Compliance-Druck setzt das einen klaren Anreiz zur Risikominimierung: Im Zweifel wird schnell entfernt oder gedrosselt, weil das Unterlassen potenziell teurer ist als die vorsorgliche Maßnahme. Für Betroffene verlagert sich die Wiederherstellung ihrer Meinungsbeiträge auf sozialen Plattformen häufig hin zu Beschwerde- und Eskalationswegen – bis hin zur gerichtlichen Klärung mittels juristischer Vertretung. Und diese kostet Geld.

Meinungsfreiheit ist das funktionale Fundament demokratischer Ordnung: Ohne freie Meinungsäußerung gibt es keine offene Willensbildung, keine wirksame Machtkontrolle und keinen legitimen Wettbewerb. Das Bundesverfassungsgericht hat das früh und unmissverständlich formuliert: Die Meinungsfreiheit sei „in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Wer an dieser Grundlage herumkonstruiert, verändert die Statik des gesamten Gebäudes.

So wertvoll Artikel 5 Abs. 1 GG ist, seine Schutzwirkung wird sogleich in Absatz 2 relativiert. Das ist die Sollbruchstelle. „Allgemeine Gesetze“, Jugendschutz, persönliche Ehre und andere Verstöße, geregelt im Strafgesetzbuch: Das sind Schranken mit großen Interpretationsräumen. Klassisch gilt: Ob eine Äußerung rechtswidrig ist, entscheidet das Gerichtsverfahren – mit Beweisen, Urteil und Verantwortlichkeit.

Der DSA/DDG kam nicht aus heiterem Himmel. Er wurde beschlossen – mit Mehrheit der „Volksvertreter“: Im Bundestag trugen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) am 21. März 2024; CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich. Im Europäischen Parlament fiel die Grundsatzentscheidung zugunsten des DSA am 5. Juli 2022; tragend waren EPP, S&D, Renew und Greens/EFA.

Rupert Scholz hat vor einer Maßstabsverschiebung gewarnt: Wer politische Kritik pauschal in den Verdacht der „Delegitimierung“ zieht, verschiebt demokratische Normalität in eine staatliche Abwehrlogik. Joachim Steinhöfel beschreibt die Praxis dazu: weniger offene Verbote, mehr regulatorische Vorfeldwirkung – Druck über unbestimmte Kategorien wie „Desinformation“ oder „Hass und Hetze“ und über informelle Koordination zwischen Staat und privaten Akteuren. Damit verschiebt sich Macht: Der Rechtsstaat wird nicht zuerst durch Gerichte wirksam, sondern durch supranationales Prozessdesign der Europäischen Union (EU). 

Das erzeugt eine ritualisierte und geistig entleerte Demokratie: Sonntagsreden über Diskurs, beliebig definierbare, unscharfe Werte, Haltung, vermeintlichen Anstand. Kampagnenbegriffe ohne klare Kontur – und im Alltag ein System, das Kritik als Risiko behandelt. Wer das ernst nimmt, schaut weniger auf politische Absichtserklärungen und mehr auf politische Entscheidungen und behördliche, funktionale Mechanik. Meinungsfreiheit bedeutet Staats- und Politikkritik. Wer dieses Recht in Vorfeldprozesse de facto einschränkt, entkernt nicht nur ein Grundrecht – er entkernt die Kontrolle der Macht.

Warum fällt es vielen erst spät auf? Weil eigene Urteilsbildung Arbeit ist: Zeit, Aufmerksamkeit, Mut zum Widerspruch. Genau deshalb ist es entscheidend: Wer eine echte Demokratie gegen Eingriffe verteidigen will, muss bereit sein, in die eigene Urteilskraft zu investieren.

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Von : Stephan